Punkt 1: Name, Geschäftsjahr
1. Der Förderkreis trägt den Namen „Club 100“.
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Punkt 2: Ziele
- Förderung des Seniorenfussballs (Damen & Herren)
- Förderung des Jugendfussballs
- Stärkung der Eigenständigkeit des ESV Hönebach
- Anschaffung von langlebigen Gütern (z. B. Sportartikel)
- Finanzielle Unterstützung bei Baumaßnahmen
- Planung / Kostenübernahme für Veranstaltungen der Mannschaften zur Stärkung der
Gemeinschaft
Punkt 3: Mittelverwendung
Mittel, die dem Förderkreis zufließen (Mitgliedsbeiträge, Überschüsse aus besonderen
Veranstaltungen sowie Spenden oder weitere Zuwendungen), dürfen nur für
satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Punkt 4: Mitgliedschaft
Der Förderkreis besteht aus fördernden Mitgliedern.
Punkt 8: Rechte und Pflichten
- Mitglieder sind berechtigt, am Jahresende durch den Leiter Bereich Finanzen des
Hauptvereins ein Spendenbescheinigung i. H. des jährlichen Spendenbetrages zu
bekommen.
- Bei Angabe der E-Mailadresse erhalten Sie regelmäßig Informationen über die
Aktivitäten und Vorhaben des Fördervereins.
- Bei Eintritt erhalten Sie einen Fan-Artikel Ihrer Wahl (siehe Auswahl).
- Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet sowie eine
Veränderung (zum Beispiel neue Bankverbindung) einem der Vertreter
mitzuteilen, damit keine erhöhten Verwaltungskosten anfallen.
Punkt 9: Verantwortliche des Fördervereins
Als Verantwortliche des Förderkreises werden Herr Gunther Müller (Wohnhaft: 36208
Wildeck) und Erich Wirf (Wohnhaft: 36208 Wildeck) bestimmt.
Punkt 10: Aufgaben der Verantwortlichen
1. Zwei Verantwortliche des Förderkreises werden durch einfache Mehrheit der
Mitglieder bestimmt.
2. Die Vertreter
- führen die Geschäfte des Förderkreises nach Maßgabe der Zielvorgaben
- Informieren die Mitglieder über Anträge, Zuschüsse, neue Vorhaben etc.
(Zwischenzeitliche notwendige Aktivitäten und Entscheidungen werden via
Mail durch einfache Mehrheit der Mitglieder abgewickelt)
- sind auf unbestimmte Zeit tätig und können selbständig neue Kandidaten für
dieses Amt berufen, die durch einfache Mehrheit der Mitglieder bestätigt
werden müssen.
Punkt 11: Der Kontobevollmächtigte
1. Als Kontobevollmächtigter wird der Leiter Bereich Finanzen des Hauptvereins
bestimmt
2. Die Aufgaben des Kontobevollmächtigten sind
- Einziehen der Mitgliedsbeiträge
- Einrichten / Ändern der Einzugsermächtigungen der Mitglieder
- Auszahlung der Fördermittel (Zuschüsse zu den einzelnen Projekten)
- Ordnungsgemäße Kassenführung (mtl. Aufstellung über Kontobewegungen)
- Erstellung des Jahresabschlusses Mitgliederversammlung
Punkt 12: Kassenprüfung
Eine Kassenprüfung findet durch die Verantwortlichen des Förderkreises regelmäßig statt.
Punkt 13: Auflösung des Förderkreises
- Die Auflösung des Förderkreises kann in einer ordentlichen oder außerordentlichen
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Bei Auflösung des Förderkreises wird das Vermögen auf den Hauptverein
übertragen.
Diese Richtlinie tritt in der vorliegenden Form ab dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Wildeck-Hönebach, 22.12.202